Klingt komisch, ist aber so: In Bäderbetrieben brennt’s gar nicht mal so selten. Die etwas außergewöhnliche betriebswirtschaftliche Situation vieler Bäder kann zum Problem werden, wenn lediglich eine klassische Betriebsunterbrechungs-Versicherung besteht.
So paradox es klingt, in Bädern brennt es fast öfter, als der Bademeister in sein Pfeifchen pustet.
Obwohl wir von sogenannten „Nassbetrieben“ sprechen, liegen die Brandursachen – neben klassisch technischen Defekten – vor allem dort, wo es halt heiß ist: in den Saunen. Natürlich können aufgrund der komplexen Technik auch Schäden im Wasserver- und Entsorgungsnetz zu einem Ausfall des Normalbetriebes führen.
Blöderweise (für Bäderbetriebe) zielt eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf klassische Produktionsbetriebe ab. Das Kernziel der Deckung besteht darin, bei einem Ausfall des Normalbetriebes, den entgangenen Gewinn, Gehälter und Löhne für eine vorher bestimmte Dauer (Haftzeit) sowie – Achtung! – fortlaufende, erwirtschaftete Kosten zu ersetzen. Letzteres könne für viele Bäder zum „Casus knacksus“ werden, warnt Willi Geng, Prokurist in unserer Kölner Niederlassung.
Warum kann das zu einem teuren Problem werden?
Was ein städtisches Bad seinen Besuchern heute an Attraktionen bieten muss, erzeugt in der Regel Betriebskosten, die von den Eintrittspreisen nicht ansatzweise aufgefangen werden. (Vielmehr gleichen die örtlichen Stadtwerke diese Verluste meist durch Quersubventionen aus.) Damit sind etliche Bäder aus betriebswirtschaftlicher Sicht Verlustbetriebe. Sie erwirtschaften die laufenden Kosten nur teilweise. Wir erinnern uns jedoch: Die Leistung des Versicherers begrenzt sich bei Betriebsunterbrechung maximal auf die Entschädigung des erwirtschafteten Anteils – und schon klaffen unter Umständen enorme Deckungslücken!
Diese Lücke müssten die Stadtwerke nun in der Regel zusätzlich zu den ohnehin laufenden Subventionen übernehmen. Entsprechende Rückstellungen bilden jedoch mangels Kenntnis der Gefahr die wenigsten. Freilich haben wir die Lösung parat: unsere GBH-Einnahmeausfall-Versicherung überträgt das Risiko auf den Versicherer. Es soll unseren Stadtwerken schließlich nicht nass reingehen!